Kurzarbeitergeld - aktuelle Änderungen

Arbeitsrecht

14.10.2022

Die Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldzugangsverordnung ist am 27. September 2022 in Kraft getreten.
Die Verordnung über die Öffnung des Kurzarbeitergeldbezugs für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer ist am 30. September 2022 in Kraft getreten.

Damit gelten folgende Erleichterungen:

Verringertes Mindesterfordernis von 10 % der Beschäftigten bis 31. Dezember 2022

Verzicht auf den Aufbau von Minusstunden bis 31. Dezember 2022

Öffnung der Kurzarbeit für Beschäftigte der Zeitarbeit vom 1. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2022

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat vor diesem Hintergrund folgende Fachliche Weisung veröffentlicht:
Weisung 202209013 vom 27. September 2022 – Kurzarbeitergeld – Verlängerung des erleichterten Zugangs
Weisung 202209014 vom 04. Oktober 2022 – Befristete Öffnung des Kurzarbeitergeldbezugs für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer