Keine Urlaubsabgeltung im bestehenden Arbeitsverhältnis

Die AGV-Rechtstipps

12.12.2016

Rechtsprechung

 

LAG Berlin-Brandenburg, Urt.v. 09.06.2016 – 5 Sa 2310/15 –

 

§ 7 Abs. 4 BUrlG sieht eine Abgeltung von Urlaubsansprüchen nur für den Fall vor, dass der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht genommen werden konnte. Eine analoge Anwendung auf Fälle, in denen Urlaub wegen fortdauernder Arbeitsunfähigkeit nicht genommen werden kann, scheidet mangels einer planwidrigen Regelungslücke des Gesetzes aus. Der Gesetzgeber wollte die Abgeltung von Urlaub im Grundsatz verbieten und hat eine Ausnahme nur für den Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorgesehen.