Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Braunschweig vertritt die Interessen von über 40 000 Mitgliedsunternehmen aus den Städten Braunschweig und Salzgitter sowie den Landkreisen Goslar, Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel. Im Herbst wählen diese eine neue Vollversammlung für die Wahlperiode 2021 bis 2023 – die Wahlbewerbungsfrist läuft vom 5. bis 26. Mai, 24 Uhr.
Für einen der 80 Sitze im „Parlament der Wirtschaft“ kann kandidieren, wer spätestens am letzten Tag der Wahlfrist volljährig ist und entweder selbst IHK-Mitglied oder gesetzlicher Vertreter eines IHK-Mitgliedsunternehmen ist. Auch im Handelsregister als Prokuristen eingetragene Personen beziehungsweise von ihrem Unternehmen als sogenannte „besonders bestellte Bevollmächtigte“ können zur Wahl aufgestellt werden.
Für eine möglichst einfache Kandidatur hat die IHK Braunschweig entsprechende Wahlbewerbungsformulare auf ihrer Homepage zur Verfügung gestellt, die postalisch oder per E-Mail eingereicht werden können. Notwendige Angabe sind dabei Familien- und Vorname, Geburtsdatum, Beruf oder Stellung, Bezeichnung des IHK-zugehörigen Unternehmens und dessen Anschrift sowie gegebenenfalls die Beschäftigtenzahl für das der Wahl vorangegangene Geschäftsjahr. Außerdem ist die Bereitschaft zur Annahme der Wahl zu erklären sowie keine Tatsachen zu kennen, die die Wählbarkeit nach der Wahlordnung ausschließen würden. Gewählt wird vom 2. bis 28. Oktober, am 2. November wird das Wahlergebnis bekannt gegeben.
Haupt- und Ehrenamt der IHK Braunschweig freuen sich über zahlreiche Kandidatenbewerbungen. Weitere Informationen zur Vollversammlungswahl finden Sie hier.