Fristlose Kündigung eines LKW-Fahrers wegen Drogenkonsums

Die AGV-Rechtstipps

12.12.2016

Rechtsprechung

 

BAG, Urt.v. 20.10.2016 – 6 AZR 471/15 –, Pressemitteilung

 
Ein Berufskraftfahrer darf seine Fahrtüchtigkeit nicht durch die Einnahme von Substanzen wie Amphetamin oder Methamphetamin (Crystal Meth) gefährden. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung kann die außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Es macht dabei keinen Unterschied, ob die Droge vor oder während der Arbeitszeit konsumiert wurde.