Die Änderungen des IfSG sind im Bundesgesetzblatt verkündet worden und traten mit dem 24.11.2021 in Kraft!. Somit gilt die 3G-Regel am Arbeitsplatz: Beschäftigte müssen vor Betreten ihrer Arbeitsstätte nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Ungeimpfte müssen selbst für Testnachweise an allen Arbeitstagen sorgen. Alle weiteren Fragen rund um 3G-Arbeitsplatz, Homeoffice-Pflicht und die konkreten Details finden Sie aktualisiert in unserem FAQ. Wesentliche Inhalte:
Dazu finden Sie hier die passenden Muster: