EU-Kommission gibt grünes Licht für Wirtschaftsstabilisierungsfond

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08.07.2020

Gerade für größere mittelständische Betriebe boten die bisherigen staatlichen Hilfsangebote nur eingeschränkte Möglichkeiten zur wirtschaftlichen Stabilisierung. Mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfond (WSF) wird durch die Zustimmung der EU-Kommission nun ein Instrument aktiviert, das Unternehmen zur Verfügung steht, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen:

 

1) Bilanzsumme von mehr als 43 Mio. Euro

 

2) Umsatz von mehr als 50 Mio. Euro

 

3) mehr als 249 Mitarbeiter im Jahresschnitt 2019. Hier lesen Sie mehr über die Unterstützungsangebote des WSF.

 

Bürgschaften

Mit einem Volumen von insgesamt 400 Milliarden Euro kann der WSF Bürgschaften für Darlehen und Betriebsmittellinien übernehmen. Die verbürgten Kredite müssen mindestens 5 Millionen Euro betragen, aber dürfen max. 25% des Vorjahresumsatzes oder das zweifache der Lohn- und Gehaltssumme ausmachen. Die Haftungsdeckung beträgt max. 90% bei einer Laufzeit von max. 6 Jahren. Für die Bürgschaften wird eine nach Jahren gestaffelte Provision zwischen 0,5% und 2,0% des Bürgschaftsbetrages fällig. Über Garantien bis 100 Millionen Euro entscheidet die KfW, darüber hinaus entscheiden das Bundesfinanz- und Wirtschaftsministerium bzw. ab 500 Millionen Euro ein eigens gebildeter Ausschuss. Hier finden Sie die detaillierten Regelungen.

 

Stille Beteiligung

Mit einem Volumen von bis zu 100 Milliarden Euro soll der WSF stille Beteiligungen von jeweils bis zu 100 Millionen Euro eingehen können, um die Eigenkapitalbasis von Unternehmen zu stärken. Eine Verlustbeteiligung im Rahmen dieser stillen Beteiligung ist grundsätzlich möglich, ein Rückzahlungsplan über 6-10 Jahre muss vorab vereinbart werden. Der WSF fordert bestimmte Informationsrechte ein, verzichtet aber auf direkte Mitwirkungsrechte, aber belegt die stille Beteiligung mit Grundsätzen zur Expansionsstrategie sowie Gehalts- bzw. Bonizahlungen in den Folgejahren. Zu den detaillierten Regelungen.

 

Kontakt und weitere Informationen

Auf den Internetseiten des Bundeswirtschaftsministeriums befinden sich weitere Informationen. Beauftragter Mandatar zur Prüfung von Anträgen und für eine Beratung ist PwC, per E-Mail erreichbar unter de_wsf@pwc.com oder telefonisch unter 030-26362030.