Ehrenamtliches Richteramt im Finanzgericht Hannover zu besetzen

Neues aus den Verbänden

20.08.2020

Für das Niedersächsische Finanzgericht in Hannover suchen wir als vorschlagsberechtigter Verband ehrenamtliche Richter/-innen ab Herbst 2021, die ihr steuerrechtliches bzw. betriebswirtschaftliches Fachwissen aus ihrem beruflichen Umfeld gern einbringen möchten. Die ehrenamtlichen Richter/-innen bereichern daneben durch ihre Lebenserfahrung und die Betrachtung des Rechtsfalls aus einer anderen Perspektive die Arbeit der Berufsrichter/-innen. Damit werden möglicherweise verfestigte Rechtsansichten durch den „gesunden Menschenverstand“ überprüft. Ferner tragen die ehrenamtlichen Richter/-innen dazu bei, dass komplizierte steuerrechtliche Rechtsfragen für einen Laien verständlich dargestellt werden. Der Aufwand beläuft sich in der Regel auf etwa 3 bis 4 eintägige Sitzungen im Jahr. Verhandelt werden in erster Linie öffentlich-rechtliche Streitigkeiten über steuerliche Angelegenheiten (vornehmlich Lohn-, Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuerstreitigkeiten sowie Verfahren, die die Feststellung von Besteuerungsgrundlagen betreffen).

 

Im Finanzgerichtsprozess stehen sich in aller Regel Einzelpersonen, Handelsgesellschaften (z. B. OHG, KG) oder Körperschaften (z. B. GmbH) auf der Klägerseite und eine Behörde, die einen Verwaltungsakt erlassen oder einen beantragten Verwaltungsakt abgelehnt hat, im Allgemeinen das Finanzamt, als Beklagter gegenüber.

 

Die ehrenamtlichen Richter müssen die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen; das 25. Lebensjahr vollendet haben und sollten nicht älter als 62 Jahre sein. Die Dauer der Wahlperiode beträgt 5 Jahre.

 

Ein Wahlausschuss wird aus dem Kreis der Vorgeschlagenen etwa 5 ehrenamtliche Richter/innen auswählen. Dieses Wahlverfahren entzieht sich unserem Einfluss. Bisherige Rückmeldungen zeigen immer wieder, dass neben der Einbringung von praktischem Sachverstand in der Urteilsfindung auch die eigene Entwicklung in steuer- und finanzrechtlichen Fragen von den ehrenamtlichen Finanzrichtern als sehr bereichernd empfunden wird.

 

Bei Interesse und weiteren Fragen wenden Sie sich bitte bis zum 10. September 2020 an Frau Kerstin Kirchner, Tel.: 0531 24210-13 oder kirchner@agv-bs.de