Für EU – Bürger gilt künftig, dass Geschäftsreisen bis zur Dauer von sechs Monaten von Arbeitnehmern und Freiberuflern, die zur Ausführung eines Auftrags in Großbritannien sind, kein Visum erforderlich ist. Darunter fallen auch Besprechungen, Konferenzen, Seminare, Messebesuche und Vorstellungsgespräche.
Bitte beachten Sie: Ab dem 01. Oktober 2021 reicht der Personalausweis als Reisedokument bei der Einreise nicht mehr. Die Regelungen zur A1 – Bescheinigung behalten weiter Gültigkeit. Sie müssen daher für Dienst- und Geschäftsreisen beantragt werden. (Mit der A1 – Bescheinigung wird dokumentiert, dass die entsandte Person weiter dem Recht des Landes unterliegt, aus dem sie entsandt wird und dass der Arbeitgeber dort auch die Sozialabgaben entrichtet.)