Das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ tritt am 01.01.2023 in Kraft. Es verfolgt das Ziel, Menschenrechte und Umwelt in der globalen Wirtschaft zu schützen. Vom Geltungsbereich des neuen Gesetzes sind primär Unternehmen erfasst, die ihren Sitz in Deutschland haben und in der Regel mindestens 3.000 Arbeitnehmer beschäftigen. Ab 01.01.2024 trifft das Gesetz dann auch Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmern.
Nun werden sich die meisten Leser entspannt zurücklehnen, aber im Ergebnis werden auch Unternehmen, die nicht direkt Adressaten sind, gravierende Auswirkungen zu spüren bekommen. Denn die Unternehmen, die unter das LkSG fallen, müssen auch menschenrechts- und umweltbezogene Erwartungen bei der Auswahl ihrer unmittelbaren Zulieferer berücksichtigen, § 6 Absatz 1 Satz 1 LkSG.
Es ist ferner zu erwarten, dass die betroffenen Großunternehmen die ihnen obliegenden gesetzlichen Sorgfaltspflichten an ihre Lieferanten weitergeben. Kleinere Unternehmen werden also mittelbar auch vom Gesetz betroffen werden.
Das neue Gesetz unterscheidet zwischen menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken und hat einen umfassenden Katalog wie bspw. Verbot der Kinderarbeit, Verbot aller Formen der Sklaverei, Verbot der Ungleichbehandlung in Beschäftigungsverhältnissen, Verbot des Vorenthaltens eines angemessenen Lohns, Verbot der Herbeiführung einer schädlichen Bodenveränderung, Gewässer- und Luftverunreinigung u.v.m.
- 3 Absatz 1 Satz 1 LkSG beinhaltet Sorgfaltspflichten der Unternehmer.
Sie sind verpflichtet, „in ihren Lieferketten die in diesem Abschnitt festgelegten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten mit dem Ziel, menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken vorzubeugen oder sie zu minimieren oder die Verletzung menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten zu beenden.“
Diese Unternehmen müssen daher zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten ein Risikomanagement einrichten, § 3 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 LkSG.
Zur Überwachung müssen Menschenrechtsbeauftragte benannt werden, § 4 Absatz 3 Satz 1 LkSG.
Es müssen ferner regelmäßige Risikoanalysen gemacht werden. In diesem Kontext kommen nun auch die kleineren Unternehmen wieder ins Boot. Denn es müssen die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken im eigenen Geschäftsbereich und bei den unmittelbaren Zulieferern ermittelt werden!
Die Großunternehmen müssen Beschwerdeverfahren einrichten, § 8 LkSG und jährlich einen Bericht über die Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten im vergangenen Geschäftsjahr erstellen und diesen spätestens vier Monate nach Schluss des Geschäftsjahres auf ihrer Internetseite öffentlich zugänglich machen, § 10 Absatz 2 Satz 1 LkSG).
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat nun verlautbart, dass sich der Bericht gem. § 10 Abs. 2 LkSG aus den Antworten auf einen strukturierten Fragebogen des BAFA generieren soll. Der Fragebogen wird derzeit von einem vom BAFA beauftragten Dienstleister erarbeitet und wird nach dessen Finalisierung veröffentlicht. Der Fragebogen soll offene und geschlossene Fragen sowie Mehrfachauswahlmöglichkeiten (Multiple Choice) enthalten. Nach Auffassung des BAFA kommen die Unternehmen durch die „vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung des Fragebogens sowie die Veröffentlichung des dann generierten Berichts auf der Internetseite des Unternehmens“ ihrer Berichtspflicht gem. § 10 Abs. 2 LkSG nach.
Die Berichte sollen elektronisch beim BAFA eingereicht werden.
Darüber hinaus müssen die Unternehmen gem. § 10 Abs. 1 LkSG die Erfüllung der Sorgfaltspflichten nach § 3 LkSG unternehmensintern fortlaufend dokumentieren und diese Dokumentation ab ihrer Erstellung mindestens sieben Jahre lang aufbewahren.
Verstöße gegen das LkSG ermittelt das BAFA. Dies kann in Ordnungswidrigkeitenverfahren enden mit dramatischen Bußgeldern von bis zu 8 Millionen Euro oder – je nach Art des Verstoßes – bis zu 2% des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens.
Weiterführende Informationen hier.
Fabian Schrader, Projektleiter bei der Agimus GmbH, gibt im Interview weitere Einblicke.
https://youtu.be/1OeKGSwZAMM