Die Niedersächsische Landesregierung hat ab dem 02.November 2020 strengere Coronamaßnahmen erlassen. Diese gelten voraussichtlich bis Anfang Dezember, sollten sich die Coronazahlen stabilisieren.
Im Folgenden gibt es den passenden Überblick.
Private Treffen sind nur noch mit bis zu zehn Menschen aus zwei Haushalten möglich.
Ausnahmen: Es handelt sich um enge Angehörige oder um Kinder bis zu einem Alter von zwölf Jahren. Das kann bedeuten, dass sich zwei bereits jeweils in einer eigenen Wohnung lebende erwachsene Kinder bei ihren Eltern treffen dürfen, obwohl diese kleine Gruppe aus mehr als zwei Hausständen stammen.
Kinder unter zwölf Jahren können sich z.B. nach der Schule gemeinsam zu dritt oder auch zu viert bei einem der Kinder in der Wohnung oder im eigenen Garten treffen und gemeinsam spielen.
Gastronomiebetriebe werden geschlossen.
Ausgenommen sind Abhol- und Bringdienste, Mensen, Kantinen und Cafeterien für Mitarbeiter und Studierende.
Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeitparks, Tierparks, Saunen, Spielhallen und Bordelle werden geschlossen.
Weihnachtsmärkte sind im November untersagt Fitnessstudios und Schwimmbädern sind geschlossen. Genauso Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoostudios.
Friseursalons dürfen dagegen offen bleiben, ebenso Ladengeschäfte. Hier muss pro Kunde 10 Quadratmeter Raum zur Verfügung stehen.
Touristische Übernachtungen im Inland sind sowohl in Hotels, als auch auf Campingplätzen untersagt, ebenso wie touristische Bus-, Schiffs- oder Kutschfahrten.
Ausnahme sind zwingende Dienstreisen.
Veranstaltungen im öffentlichen Raum sind mit sitzendem Publikum mit nicht mehr als 50 Besuchern zulässig. Veranstaltungen mit zeitweise stehendem Publikum können auf Antrag genehmigt werden
Religiöse Zusammenkünfte einschließlich Trauungen, Beerdigungen, Firmungen und ähnliches sind sind erlaubt, wenn es ein Hygienekonzept gibt.
Unternehmen sollen ihren Angestellten Heimarbeit ermöglichen, wo immer dies umsetzbar ist.
Der Profisport darf nur noch ohne Zuschauer stattfinden. Der Amateursport wird weitgehend ausgesetzt.
Der Betrieb an Schulen und Kitas läuft weiter.
In Niedersachsen gibt es aber neue Regelung. So gibt es für alle Schüler in weiterführenden Schulen in Corona-Hotspots, also bei einer 7-Tages-Inzidenz über 50, eine Maskenpflicht auch im Unterricht. Steigt der Inzidenzwert in einer Kommune über 100 und verordnet eine Behörde etwa eine Quarantäne für eine Klasse, dann muss die Schule vom Präsenzunterricht in den Wechselbetrieb mit geteilten Klassen ausweichen.
Hier gibt es den konkreten Beschluss.