In der Ministerpräsidentenkonferenz am 16. Februar 2022 wurde entschieden, dass ab dem 20. März „alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen“ in Bezug auf Corona entfallen, wenn die Situation in den Krankenhäusern das zulässt. Aktuell sieht es danach aus, als könnte dies umgesetzt werden. Die im Infektionsschutzgesetz geregelte Homeoffice-Pflicht wird dann nicht mehr gelten und mit dem 20.März auslaufen. Am 17. März 2022 wird die nächste Bund-Länder-Konferenz stattfinden, dort werden die endgültigen Entscheidungen fallen.
In vielen Betrieben sind mittlerweile Betriebsvereinbarungen zum hybriden Arbeiten abgeschlossen worden, so wird es auf freiwilliger Basis natürlich weiterhin die Möglichkeit zum Homeoffice geben.
Entfällt die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung?
Auch die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ist aktuell bis zum 19. März 2022 befristet. Darin ist unter anderem vermerkt, dass die Arbeitgeber ihren Beschäftigten zwei Coronatests pro Woche anbieten müssen und weiterhin eine Gefährdungsbeurteilung sowie ein betriebliches Hygienekonzept zu erstellen ist. Zudem müssen Maßnahmen ergriffen werden, um betriebsbedingte Personenkontakte zu reduzieren.
Komplett entfallen wird die Arbeitsschutzverordnung aufgrund einer weiterhin vorhandenen Ansteckungsgefahr in den Betrieben wohl nicht. So soll die Corona-Arbeitsschutzverordnung wohl bis zum 25. Mai 2022 mit geringfügigen Änderungen verlängert werden.
Es ist aber davon auszugehen, dass es auch hier Anpassungen geben wird, die ein gemeinsames Arbeiten im Betrieb wieder vereinfachen. Klarheit bringt dann die Konferenz am 16.März 2022. Aktuell geht die BDA davon aus, dass die Homeoffice-Pflicht entfällt, ebenso 3G in Betrieben. Die Pflicht, Selbsttests anzubieten, soll bleiben.