Corona-Überbrückungshilfe des Bundes startet

Home News

08.07.2020

Kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, können nun weitere Liquiditätshilfen erhalten. Anträge zu der neuen Corona-Überbrückungshilfe können bundesweit ab Donnerstag über eine neue Antragsplattform gestellt werden. Bewilligungen werden von der NBank durchgeführt.

 

Wichtig: Möglich ist ein Antrag nur in Zusammenarbeit mit einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer. Mittlere Unternehmen aus Niedersachsen mit mehr als 50 Mitarbeitenden sind nun auch erstmals antragsberechtigt. Die Hilfen greifen aber auch, wenn man unter dieser Anzahl liegt. 

Erfüllen Sie die Kriterien für die Überbrückungshilfe? Das sehen Sie in der Checkliste.

Zum Antrag.

 

Die maximale Förderung beträgt 50.000 Euro pro Monat. Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten beträgt der maximale Erstattungsbetrag 3.000 Euro pro Monat, bei Unternehmen bis zu zehn Beschäftigten 5.000 Euro pro Monat. Die maximalen Erstattungsbeträge für kleine Unternehmen können in begründeten Ausnahmefällen überschritten werden. Bei der Antragstellung sind Angaben zum Antragsteller zu machen sowie der Umsatzeinbruch und die Höhe der erstattungsfähigen Fixkosten zu bestimmen. Das Excel-Tool von DATEV kann Ihnen vor Beauftragung eines externen Dritten helfen, die Antragsvoraussetzungen zu prüfen.

 

Die wichtigsten Fragen und Antworten gibt es auch im PDF-Format.

 

Passende  Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer finden Sie in der Übersicht der nbank. Auch der AGV kann Hilfestellungen geben, senden Sie gerne eine Mail an service@agv-bs.de.