Über das „Budget für Arbeit“ können Unternehmen, die einen Menschen mit Behinderung beschäftigen, bis zu 75 Prozent Lohnkostenzuschuss erhalten. In Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg beraten Expert*innen Unternehmen.
Arbeitgeber, die Menschen mit einer Behinderung sozialversicherungspflichtig beschäftigen, können dafür bis zu 75 Prozent Lohnkostenzuschuss (maximal 1.274,00 €) pro Monat über das „Budget für Arbeit“ erhalten. Dieser Lohnkostenzuschuss ist gesetzlich verankert und wird von der Eingliederungshilfe finanziert. Durch ein unabhängiges Beratungsangebot des Integrationsfachdienstes Braunschweig, werden aktuell Unternehmen unterstützt.
Das Land Niedersachsen bewirbt das „Budget für Arbeit“ in mehreren Modellvorhaben, darunter die Modellregion Salzgitter-Wolfsburg und das Modellprojekt Braunschweig. Zwei Ziele werden verfolgt: Zum einen, Menschen mit Behinderung den Weg auf den allgemeinen Arbeitsmarkt und damit ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Zum anderen, interessierten Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern Vorbehalte gegenüber der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung zu nehmen.
Das „Budget für Arbeit“ soll einen Beitrag zur Inklusion in der Arbeitswelt leisten:
• Lohnkostenzuschuss bis zu 75 % des regelmäßig gezahlten Entgeltes
• Jobcoaching
• Prämie von 250 € monatlich für die Dauer des laufenden Budgets vom Integrationsamt (bei Erfüllung der Beschäftigungspflicht und Schwerbehinderteneigenschaft des Arbeitnehmers)
• Arbeitslosenversicherung muss der Arbeitgeber nicht abführen
• Doppelte Anrechnung auf Beschäftigungsquote
• Soziales Engagement wird sichtbar
• Miteinander arbeiten und gewinnen
Ansprechpartner für die unabhängige Beratung des Integrationsfachdienstes in Braunschweig sind Uwe Kohnke, u.kohnke@der-weg-bs.de, 0531-614997-19 und Cerstin Töllner (Salzgitter, Wolfsburg) c.toellner@der-weg-bs.de, 0531-614997-18