Braunschweig: Beschäftigungsnachweise zur Vorlage in städtischen Kitas geplant

Arbeitsrecht

22.08.2023

Die Verwaltung der Stadt Braunschweig plant, bei einer Kita-Betreuung über die gesetzlich garantierte Stundenzahl hinaus Arbeitgebernachweise einzuführen, die Eltern der Stadtverwaltung vorlegen sollen.

Hintergrund ist der Fachkräftemangel, von dem auch Kindertageseinrichtungen in starkem Maße betroffen sind. Dazu kommen in vielen Kitas krankheitsbedingte Personalausfälle.
Im Falle von personellen Engpässen soll das Vorliegen solcher Bescheinigungen als Grundlage für die Entscheidung dienen, welche Kinder für die Dauer solcher Notsituationen so verlässlich wie möglich lediglich nach dem Rechtsanspruch von sechs Stunden betreut werden, und welche, weil es die berufliche und soziale Situation erfordert, darüber hinaus betreut werden, etwa acht Stunden.
Die Stadt folgt damit dem Beispiel anderer Kommunen und Braunschweiger Kitas in freier Trägerschaft.

Die Nachweise sollen ab dem 1.10.2023 eingeführt werden.

Besondere Fördererfordernisse einzelner Kinder sowie soziale Notlagen in Familien sollen weiterhin entsprechend berücksichtigt werden, auch wenn kein Arbeitgebernachweis vorgelegt wird.

Sollte es zur Umsetzung der Planung kommen, wird ein entsprechender Bescheinigungsaufwand auf die Unternehmen zukommen.

Hier geht es zur Presseinformation der Stadt Braunschweig.