Der Referentenentwurf des BMAS zur Änderung der Wahlordnung zum Betriebsverfassungsgesetz liegt vor. Mit dem Entwurf sollen die mit dem Betriebsräte- modernisierungsgesetz erfolgten Änderungen in der Wahlordnung nachvollzogen werden. Diese Anpassungen der Wahlordnung sind mit Blick auf die im nächsten Jahr turnusmäßig anstehenden Betriebsratswahlen notwendig, um Übereinstimmung zwischen Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und der Wahlordnung zu schaffen.
Darüber hinaus sieht der Verordnungsentwurf zusätzliche Regelungen in der Wahlordnung vor, die einen Beitrag zu einer rechtssichereren Durchführung der Betriebsratswahl leisten und die Arbeit des Wahlvorstands erleichtern können. In einigen Punkten, z.B. bezüglich der Durchführung von virtuellen Sitzungen des Wahlvorstands geht der Entwurf noch nicht weit genug.
Die wesentlichen Eckpunkte des Referentenentwurfs sind:
– virtuelle Sitzungen des Wahlvorstands
– Abschaffung von Wahlumschlägen bei Präsenzwahlen
– Zeitliche Ausweitung der Möglichkeit einer Berichtigung der Wählerliste bis zum Abschluss der Stimmabgabe
– Regelung in der Wahlordnung, dass der Wahlvorstand für Fristende eine Uhrzeit festlegen kann
– Änderung des Zeitpunkts für Einlegung von Briefwahlstimme in Wahlurne: nach Abschluss der Stimmabgabe zu Beginn der öffentlichen Sitzung zur Stimmauszählung
– Ausweitung Kreis der Briefwahlberechtigten auf Beschäftigte, die aufgrund anderer Umstände längere Zeit und bis zum Wahltag nicht im Betrieb anwesend sind (Bsp.: Mutterschutz, Elternzeit, Arbeitsunfähigkeit)
Wir werden Sie über den weiteren Verlauf unterrichten.