Bescheinigung des Arbeitgebers bei einer Ausgangssperre

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12.01.2021

Im Landkreis Gifhorn gilt aktuell eine Ausgangsperre. In der Zeit zwischen 20 Uhr und 5 Uhr dürfen Menschen ihr Grundstück nicht mehr verlassen. Es gibt allerdings Ausnahmen, wenn z.B. jemand in dieser Zeit zur Arbeit muss.

Es empfiehlt sich eine Bescheinigung für Arbeitnehmer auszustellen, sollte es zu einer Kontrolle kommen, wenn die Arbeitnehmer innerhalb der Sperrstunde zum Job unterwegs sind.

Sollte jemand eine entsprechende Bescheinigungen ausstellen, könnte diese wie folgt auf dem Briefkopf des Arbeitgebers aussehen:

 

Formulare: Vorlage zur Ausgangssperre