Das Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), welches für die behördliche Kontrolle und Durchsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) zuständig ist, hat weitere Handreichungen gem. § 20 LkSG veröffentlicht.
Die Dokumente zu folgenden Themen wurden veröffentlicht:
- Handreichung zur Anwendung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) auf die Kredit- und Versicherungswirtschaft
- Handreichung Zusammenarbeit in der Lieferkette zwischen verpflichtenden Unternehmen und ihren Zulieferern
Das BAFA hat auch eine Linksammlung mit Informationen zum Ratifizierungsstand der Staaten zu den in der Anlage zu § 2 Abs. 1 und § 7 Abs. 3, S. 2 LkSG aufgeführten Übereinkommen veröffentlicht.
Die Handreichungen sowie die Linksammlung sind unter diesem Link abrufbar:
https://www.bafa.de/DE/Lieferketten/Ueberblick/ueberblick_node.html