Aus den Gerichtssälen: Vorgetäuschter Raubüberfall

Die AGV-Rechtstipps

30.01.2021

Geld ist immer noch ein großer Motivationsfaktor. Nicht nur fürs Arbeiten. Die klassischen Wege, um an mehr Geld zu gelangen sind Gehaltsverhandlungen mit dem Chef oder die Aufnahme eines Zweitjobs. Doch kommt es in beiden Konstellationen selten zu einem kurzfristigen Eintritt von Reichtum. Ganz anders, wenn man kriminelle Energie entfaltet. Diesen Lösungsansatz wählte eine Mitarbeiterin, die für die Kasse verantwortlich war und den potenziellen Reichtum quasi täglich an sich vorbei ziehen sah…

 

Wenn man als Unternehmen in der örtlichen Tageszeitung genannt wird, ohne eine Anzeige geschaltet zu haben, ist das zunächst mal erfreulich, könnte man meinen. Doch was, wenn dort zu lesen ist, dass die eigene Mitarbeiterin, die die Einnahmen des Geschäfts einzahlen wollte, vor der Sparkasse überfallen worden ist?!

 

Selbst Mitbewerber zeigen sich da solidarisch.

 

Die Tat

 

Der vermeintliche Überfall auf die Mitarbeiterin geschah auf einem Parkplatz unmittelbar vor der Sparkasse gegen Dienstende. Der Täter hatte der Mitarbeiterin aufgelauert und verschwand unerkannt mit der Beute in Höhe von circa 20.000 €. Soweit die Info der Mitarbeiterin.

 

Sie war verständlicherweise völlig aufgelöst. Sie informierte ihren Chef und auch die Polizei. Den Täter konnte sie leider nicht näher beschreiben. Es sei ja alles so schnell gegangen. Der Polizei kamen im Laufe der Ermittlungen aber Zweifel an der Aussage der Mitarbeiterin. Schließlich gestand die Mitarbeiterin, dass der Raubüberfall auf sie nur vorgetäuscht gewesen war.

 

Sie sei tatsächlich nicht wirklich überfallen worden. Sie habe ihren Ehemann zu der Tat überreden müssen. Er habe zunächst nicht mitmachen wollen. Es wäre auch besser gewesen, er hätte es gelassen. Das nur mal am Rande.

 

Das Motiv

 

Ihre Erklärung für Ihr Vorgehen haut einen echt um: Sie habe sich auch mal was gönnen wollen. Sie sei in der Privatinsolvenz und hätte keinen Kredit erhalten. So sei sie auf die Idee gekommen, einen Überfall vorzutäuschen. Das Geld sei zur Hälfte auch schon ausgegeben. Is‘ klar. Die andere Hälfte konnte die Polizei sicherstellen. Leider verblieb das Geld über mehrere Monate bei der Staatsanwaltschaft, bevor diese das Geld an unser Mitgliedsunternehmen überwies.

 

Dass ist schon ein erhebliches Maß an krimineller Energie, dass die Mitarbeiterin an den Tag gelegt hat. Gegen die fristlose Kündigung hat die Mitarbeiterin nicht geklagt. Die Bereitschaft, das Geld zurück zu zahlen, hielt sich allerdings in Grenzen. Musste doch tatsächlich eine Klage vor dem Arbeitsgericht erhoben werden, um die Zahlungsmoral anzukurbeln. Und einmal mehr hat sich bestätigt, dass man den wenigsten Menschen ansieht, wozu sie fähig sind.…

 

Die Mitarbeiterin zahlt das Geld nun in monatlichen Raten gut zehn Jahre lang zurück. Hinzu kommen natürlich auch Zinsen. Ihr Ehemann zahlt auch einen Teil zurück. Eine never ending Story auf beiden Seiten. Aber die Mitarbeiterin hat bereits einen neuen Job… Und das Wichtigste zuletzt: Die beiden haben sich auch nicht scheiden lassen!

 

Das Learning

 

Wenn Sie bislang geglaubt haben, Schlechtleistungen im Arbeitsverhältnis seien ärgerlich, so sehen Sie anhand dieses Rechtsstreits, dass es immer noch Steigerungen gibt…