Heute mal ein kleines Potpourri aus dem Arbeitsalltag eines Verbandsjuristen…
– Wenn ein Ausbilder einer Auszubildenden Haschisch zur Beruhigung anbietet, ist das nicht New Work 😉.
– Wenn man mit 1,0 Promille Montagmorgens kurze Zeit nach Arbeitsaufnahme einen Lkw ohne Unfallgegner in den Graben fährt, ist das wenig verwunderlich. Die Erklärung, man habe am Freitag Geburtstag gehabt, stößt da auf Unverständnis. Auch der angebliche Wildwechsel auf der gottverlassenen Landstraße scheint eher dem Alkoholgenuss zuzuschreiben zu sein.
– Wer auf einer Privatfahrt mit 2 Promille die Kontrolle über sein Fahrzeug und die Fahrerlaubnis verliert und im Kündigungsschutzprozess eine betriebsbedingte Kündigung mit Abfindung fordert, hat nicht nur Sachschaden erlitten, sondern auch einen Realitätsverlust.
– „Ich will den nicht mehr.“, wird ein immer beliebterer Kündigungsgrund, der leider so noch nicht vom Gesetzgeber umgesetzt worden ist.
– Um als Arbeitgeber bei Vertragsende an die Arbeitsmittel zu kommen, muss man manchmal tatsächlich den Rechtsweg beschreiten und Klage erheben. Dass Arbeitsrecht Arbeitnehmerschutzrecht ist und Richter auch nur Menschen sind, erfährt man dann, wenn die Richterin Verständnis für den Arbeitnehmer zeigt und der Klägerseite entgegnet: „Dem Beklagten kam das Leben dazwischen, aber nun haben Sie ja alles wieder …“