Aus den Gerichtssälen - Anhusten als Kündigungsgrund

Die AGV-Rechtstipps

29.07.2021

Wer hätte das vor einem Jahr gedacht, dass Anhusten – genau genommen sogar ein gezieltes Anhusten – ein Grund für eine fristlose Kündigung sein kann? So hat es das LAG Düsseldorf in seiner großen Weisheit jüngst entschieden. Da verstehen die Rheinländer keinen Spaß.

 

Ein Auszubildender war zum Arbeitnehmer in Form eines Jungzerspanungsmechanikers avanciert. Und das Schöne an ihm war, dass er als Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung einen besonderen Kündigungsschutz genießt. Sich von ihm zu trennen erfordert das Vorliegen eines wichtigen Grundes und on top muss der Betriebsrat der Kündigung zustimmen. Das macht die Zusammenarbeit sehr viel leichter; denn man muss auf Arbeitgeberseite das Vorhandensein eines Grundes für eine ordentliche Kündigung gar nicht erst prüfen 😉 und man hat einen Grund, den Dialog mit dem Betriebsrat zu suchen

 

Im März des 2. Corona – Jahres trug es sich zu, dass der Jungzerspanungsmechaniker aus einem Abstand von maximal einer Armlänge einen Kollegen bewusst und gewollt und ohne Barriere angehustet haben soll. Dabei soll er gesagt haben, dass er hoffe, dass der Kollege Corona kriege.

 

Man könnte meinen, dass er ihn mit einem Fluch habe belegen wollen…

 

Wie konnte es zu dieser abscheulichen Tat kommen? Der Jungzerspanungsmechaniker hatte dafür eine einfache Erklärung: Ein Hustenreiz habe ihm nahezu die Sinne geraubt. Er konnte sich weder abwenden noch in die Ellenbeuge husten. Es habe nur eine einzige Möglichkeit gegeben – den bakteriellen und möglicherweise viruellen Frontalangriff auf den Kollegen.

 

Dieser fühlte sich – was wenig überrascht – belästigt. Anstelle einer Entschuldigung kam die Äußerung, der Kollege möge „chillen, er würde schon kein Corona bekommen.“

 

Ja, so einfach kann das mit Corona sein. Da werden alle Schnelltests hinfällig.

 

Es kam zum Showdown in Form einer Beweisaufnahme vor dem Landesarbeitsgericht. Und wie das im Leben manchmal so ist – früher war mehr Lametta. Die Zeugen konnten die Extremsituation rund ums Anhusten nicht vollumfänglich bestätigen. Der entschlossene und selbstbewusste Arbeitgeber unterlag in dem Rechtsstreit.

 

Aber wie ein Mandant von mir zu sagen pflegt: “Wer verliert und zieht von hinnen, kann beim nächsten Mal gewinnen.“