# Arbeitsrecht Braunschweig: Unser Thema des Monats

Die AGV-Rechtstipps

24.07.2019

Wer übernimmt eigentlich die Entgeltfortzahlung bei fremdverschuldeter Arbeitsunfähigkeit? Elke Fasterding klärt im Thema des Monats auf # Arbeitsrecht Braunschweig

Wenn der Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt, hat er nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Es zahlt zunächst der Arbeitgeber für die Dauer von 6 Wochen, sodann die Krankenkasse 78 Wochen lang und danach wird – im bestehenden Arbeitsverhältnis – Arbeitslosengeld I gezahlt.

Der Anspruch gegen den Arbeitgeber setzt zunächst voraus, dass das Arbeitsverhältnis bereits länger als vier Wochen besteht, § 3 Abs. 3 EFZG. Ferner muss die Arbeitsunfähigkeit unverschuldet sein, § 3 Abs. 1 EFZG.

Erleidet der Arbeitnehmer einen Verkehrsunfall oder wird er bspw. in einer Schlägerei verletzt, so hat er zwar auch den Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gegen seinen Arbeitgeber, aber der Arbeitgeber hat einen gesetzlichen Anspruch auf Schadensersatz gegen den Dritten (Unfallverursacher / Schädiger). 

# Arbeitsrechts Braunschweig – genauer hingeschaut

§ 6 EFZG regelt einen gesetzlichen Forderungsübergang bei Dritthaftung. Danach muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber unverzüglich (= ohne schuldhaftes Zögern) die zur Geltendmachung des Schadensersatzes erforderlichen Angaben machen. 

Er muss mithin mitteilen, was sich wann (Datum und Uhrzeit) wie zugetragen hat sowie den Namen, die Anschrift, die Telefonnummer und die Versicherungsdaten des Dritten. Ferner bei einem Unfall das amtliche Kennzeichen und etwaige Ermittlungsergebnisse der Polizei. Vieles lässt sich dann direkt mit der Versicherung des Schädigers klären.

Der Arbeitgeber hat gegen den Dritten Anspruch auf Ersatz der geleisteten Entgeltfortzahlung (Bruttolohn zuzüglich der Arbeitgeberanteile).

Unternehmen sollten sich deshalb bei einer Krankmeldung die Frage stellen, wer die Arbeitsunfähigkeit verursacht hat.

Arbeitsrecht Braunschweig – der Arbeitgeberverband Region Braunschweig berät seine Mitglieder in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. #Arbeitsrecht Braunschweig – direkt zu unserem Anwaltsteam.