Arbeitsgerichten droht Richtermangel

Die AGV-Rechtstipps

27.06.2017

Den Arbeitsgerichten, vor allem im Osten Deutschlands, droht nach Einschätzung von Experten ein Richtermangel. Dies kann sich naturgemäß auf die Laufzeiten der Prozesse auswirken, wenn keine Gegenmaßnahmen getroffen werden. Dies äußerte der Präsident des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern, Alfried Kampen.

Zusammen mit der Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts sollen Wege gefunden werden, wie das vor allem ab 2025 größer werdende Problem behoben werden kann. Es gibt in Deutschland aktuell 950 Arbeitsrichter. Berechnungen zufolge werden zwischen 2025 und 2032 in Ostdeutschland von den dort 260 Richtern mehr als 50 Prozent ausgeschieden sein. Das Problem des Richtermangels sei stärker als in Westdeutschland. Das habe seine Ursache zum einen darin, dass nach der Wende viele Richter in einem sehr begrenzten Zeitraum neu eingestellt worden sind. Zum anderen aber stehen die geburtenstarken Jahrgänge genauso wie im Westen vor ihrer Pensionierung. Unter einer längeren Prozessdauer würden beide Seiten, sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber leiden. Bei Arbeitnehmern sei es die Ungewissheit, gerade in Kündigungs-schutzprozessen, was mit ihrem Arbeitsverhältnis ist. Bei Arbeitgebern ist es das Annahmeverzugsrisiko, das mit zunehmender Prozessdauer dramatisch steigen kann.

 

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