Lars Fischer, Leiter der Abteilung für Drogen- und Suchthilfe, teilte sein Wissen darüber, wie Betriebe das Problem der Sucht am Arbeitsplatz angehen und schützende Maßnahmen für die Belegschaft ergreifen können. Er betonte die Bedeutung von Präventionsprogrammen für Mitarbeiter, leitende Angestellte und Auszubildende.
Im Rechtsteil der Veranstaltung beleuchtete AGV-Verbandsjuristin Beate Schulte-Schrepping die Grundsätze der betriebsbedingten Kündigung. Sie stellte das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 23.08.2023 vor, welches, anders als die Vorinstanz (Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein) entschieden hat, dass es kein absolutes Recht des Mitarbeitenden auf Unerreichbarkeit gibt. Auf Grundlage einer Betriebsvereinbarung kann der Arbeitgeber auch per SMS und in der Freizeit des Arbeitnehmers die Arbeitsleistung eines „Springers“ für den darauffolgenden Tag in Bezug auf Uhrzeit und Ort konkretisieren.
Das nächste Treffen des Arbeitskreises HR Recht und Praxis findet am 07. August bei der Firma Dallmayr in Braunschweig statt.