Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachen (LfD Niedersachsen) hat vor einigen Tagen über ihre Homepage mitgeteilt, dass für Niedersachsen derzeit noch immer ein Online-Service entwickelt wird, der es Verantwortlichen ermöglichen soll, die erforderliche Meldung der/des bDSB einfach und bequem online durchzuführen und aktuell zu halten. Dieser Online-Service befindet sich – so die LfD Niedersachsen – weiterhin in der finalen Testphase und steht deshalb noch nicht zur Verfügung.
Während die LfD Niedersachsen bis vor einigen Tagen auf der Homepage noch darum bat, bis zur Fertigstellung dieses Online-Service von der Meldung der Kontaktdaten des bDSB per Mail, Fax oder Briefpost abzusehen und darauf hingewiesen wurde, dass die Meldefrist entsprechend verlängert sei, wird seitens der LfD Niedersachsen nunmehr – in einer Art Zwischenlösung – den zur Meldung verpflichteten Stellen Folgendes angeboten:
„Bis der Online-Service nutzbar ist, können Sie alternativ die Meldung der/des Datenschutzbeauftragten an das Postfach meldungdsb@lfd.niedersachsen.de schicken. Sie erhalten dann eine Bestätigung und kommen Ihrer Meldepflicht gegenüber der LfD Niedersachsen nach Art. 37 Abs. 7 DS-GVO nach. Die Meldung per Mail sollte bitte folgende Angaben enthalten:
Name der mitteilungspflichtigen Stelle sowie Adresse und Kontaktinformationen (Mail und Telefon). Name der Person, die die Meldung vornimmt sowie deren Kontaktinformationen. Angaben zum/zur Datenschutzbeauftragten: Name, Vorname, Adresse, Kontaktinformationen, Bestellungsdatum, Mitarbeiter des Unternehmens (ja oder nein)“
Eine erneute Meldung über das angegebene Postfach sei jedoch nicht erforderlich, sofern der LfD Niedersachsen die entsprechenden Angaben bereits schriftlich oder elektronisch (E-Mail oder Fax) durch die verantwortliche Stelle (Unternehmen, Verein, etc.) gemeldet wurden; so die LfD Niedersachsen weiter.
Fazit: Auch wenn der Online-Service zur Meldung des bDSB seitens der LfD Niedersachsen nach wie vor nicht zur Verfügung steht, hat die LfD Niedersachsen nunmehr eine eigene E-Mail-Adresse eingerichtet, über die diese Meldung erfolgen kann. Es bleibt etwas unklar, ob damit die seinerzeit seitens der LfD Niedersachsen gewährte Meldefristverlängerung endet oder ob die Meldepflichtigen weiterhin zuwarten dürfen, bis der angekündigte Online-Service zur Meldung endgültig durch die LfD Niedersachsen bereitgestellt ist. Um diese Unsicherheit zu umgehen, dürfte es angeraten sein, die entsprechende Meldung nunmehr zeitnah über die zur Verfügung gestellte E-Mail-Adresse vorzunehmen.