Aktuelles Urteil: Wer Krankheit androht, riskiert sofort den Job.
In Ausgabe 8 unserer informativen Video-Reihe erläutert AGV-Fachanwältin für Arbeitsrecht Elke Fasterding eine aktuelle Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 10.07.2025.
Das Gericht urteilte, dass bereits das Androhen einer Erkrankung – selbst wenn später tatsächlich eine Krankheit auftritt – eine fristlose Kündigung rechtfertigt, ohne dass zuvor eine Abmahnung erforderlich ist. Anhand des konkreten Falls (ein Mitarbeiter drohte mit Krankmeldung bei erneutem Wechsel der Montagelinie) wird der Ablauf vor den Instanzen deutlich und warum diese Entscheidung für Arbeitgeber von Bedeutung ist.
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