Energiekrise – Raumtemperaturen am Arbeitsplatz

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18.10.2022

Seit dem 01.09.2022 gilt die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen“. Die Verordnung ist befristet bis zum 28.02.2023.

Arbeitgeber haben die Möglichkeit, die geltenden Grenzwerte übergangsweise, um ein Grad Celsius zu unterschreiten. So kalt darf es demnach jetzt sein:

– bei körperlich leichter und überwiegend sitzender Tätigkeit 19 Grad Celsius

– bei körperlich leichter Tätigkeit überwiegend im Stehen oder Gehen 18 Grad Celsius

– bei mittelschwerer und überwiegend sitzender Tätigkeit 18 Grad Celsius

– bei mittelschwerer Tätigkeit überwiegend im Stehen oder Gehen 16 Grad Celsius

Unverändert bleiben die Mindesttemperaturen bei körperlich schwerer Arbeit von 12 Grad Celsius ☃️und die Regelungen für Pausenräume, Kantinen, Bereitschaftsräume etc., die 21 Grad betragen☕️.