Nach § 164 Absatz 1 Satz 2 SGB IX sind Arbeitgeber verpflichtet, bei der Besetzung freier Arbeitsplätze frühzeitig Kontakt mit der Agentur für Arbeit aufzunehmen. Dies dient dem Ziel, schwerbehinderte Menschen bei der Stellenbesetzung zu berücksichtigen. Die Verpflichtung umfasst insbesondere die Erteilung eines ausdrücklichen Vermittlungsauftrags an die Agentur für Arbeit. Unterlässt der Arbeitgeber dies, begründet…
AGV-Rechtsnewsletter 09|2025: Umfang der Arbeitgeberpflicht zur Kontaktierung der Agentur für Arbeit