Wer eine betriebsbedingte Kündigung aussprechen muss, muss nicht nur den Wegfall des Arbeitsplatzes darlegen und beweisen können, sondern er muss auch „den richtigen“ Arbeitnehmer ausgewählt haben. Denn von der Kündigung betroffen ist nicht derjenige, dessen Tisch und Stuhl wegfällt, sondern derjenige, der unter allen vergleichbaren Arbeitnehmern unter sozialen Gesichtspunkten am wenigsten schützenswert ist. Das Kündigungsschutzgesetz…
Punkteschema bei betriebsbedingter Kündigung