Aus den Gerichtssälen

Die AGV-Rechtstipps

14.12.2021

Da sich derzeit der Fun-Faktor bei den Arbeitsgerichten in Grenzen hält, berichte ich Ihnen heute von einem Rechtsstreit, der sich vor einiger Zeit zugetragen hat und mich bis heute schmunzeln lässt. Jeder hat ja etwas, das ihn triggert. Manchmal sind es sogar ganze Personen, die einen so an die emotionalen Grenzen bringen, dass man seinerseits Kreativität walten lässt, um sich unauffällig zu “rächen“.

 

Es war einmal ein Arbeitgeber, der langjährigen treuen Mitarbeitern zum Firmenjubiläum einen Präsentkorb schenkte. Aber eben nur den treuen Mitarbeitern und „Treue“ unterschied sich für ihn ganz vehement von bloßer Anwesenheit am Arbeitsplatz.
Eine Mitarbeiterin, die ihn eher geärgert hatte, wartete anlässlich ihres Firmenjubiläums vergeblich auf den Präsentkorb. Da half auch kein bitten und betteln. Sie wünschte ihn sich so sehr, dass sie dafür sogar den Rechtsweg zum Arbeitsgericht beschritt. In Anbetracht dessen, dass die meisten Menschen Präsentkörbe als old fashioned betrachten, ist das nur schwerlich nachvollziehbar.
Aber sei’s drum. Eine gütliche Einigung war naturgemäß nicht möglich. Der Arbeitgeber ließ es bis zum Kammertermin kommen und ließ sich auch verurteilen. No mercy. Er wurde also verurteilt, der Mitarbeiterin einen Präsentkorb mit bestimmten Konserven zu übergeben. Dem kam er auch nach. Allerdings hatte die Mitarbeiterin keine so große Freude an ihrem Sieg.

 

An der Stelle werden sie sich als Leser fragen, was der Arbeitgeber sich einfallen ließ, um einerseits eine potentielle Zwangsvollstreckung zu vermeiden und andererseits doch nicht „klein beizugeben“. Nun, er las sich das Urteil sehr genau durch und stellte fest, dass das Urteil keine Anhaltspunkte darüber enthielt, wie lange die Konserven noch haltbar sein müssten. Und so geschah es, dass der Präsentkorb lauter Konserven enthielt, deren Mindesthaltbarkeitsdatum bereits deutlich übergeschritten war… Bei der Übergabe des Präsentkorbes hatten beide Parteien ein Siegerlächeln im Gesicht, wenn auch aus sehr unterschiedlichen Gründen.