„Tausche Wohnung gegen Bahncard“

Arbeitsrecht

26.07.2020

„Tausche Wohnung gegen Bahncard“ lautet der Titel des Buches von Leonie Müller. Nach ihrem Schulabschluss und einem freiwilligen sozialen Jahr, ging sie 9 Monate auf Weltreise bevor sie ihr Studium der Medienwissenschaft und Soziologie aufnahm. Im Mai 2015 kündigte sie ihre Wohnung und beschloss, stattdessen eine Bahncard100 zu kaufen und bundesweit bei Verwandten und Freunden zu nächtigen. Ein Jahr fuhr sie so durch Deutschland und statt ständigem Pendeln war sie plötzlich dauerhaft unterwegs.

Sie sagt:“ Wir verschieben das Abenteuer auf ein paar Tage Urlaub im Jahr. Das war mir zu wenig.“ Da sie ohnehin viel unterwegs war, überlegte sie, ihr Hab und Gut auf den Inhalt eines Rucksacks zu reduzieren. Das brachte sie an eine der wichtigen Fragen wie „Was brauche ich wirklich?“ Ob sie sich nicht abhängig mache, mit dieser Art des Lebens, wurde sie gefragt. Aber da unterscheidet sie stark zwischen Abhängigkeit und Verbundenheit. Die Menschen seien alle miteinander verbunden, aber nur selten wirklich abhängig. Im Hinblick auf die täglichen Dienstleistungen sei man zum Beispiel verbunden. „Ich bin dankbar für die Leute, die meinen Müll wegbringen“, so Leonie Müller.

„Irgendwo zu wohnen“ einzutauschen gegen „überall zu leben“, machte für sie den Reiz dieser Zeit aus. Sie hat viel im Zug gearbeitet und die vorbeiziehenden Landschaften ebenso genossen wie die gelegentlichen Funklöcher …

Einblick in so manche Lebensgeschichte und ganz andere Lebensmodelle als das eigene gab es durch die Unterhaltungen im Zug on top. Und im Gegensatz zum Flugzeug könne man die Sitznachbarn ja auch noch wechseln, so Leonie Müller. Nach Abschluss ihres Studiums begann sie folgerichtig eine Tätigkeit bei einer Unternehmensberatung, die sich für neue Arbeitswelten interessiert…

Zum rechtlichen Hintergrund

Natürlich gibt es auch in Deutschland bei einigen Arbeitnehmern der Wunsch nach längeren Auszeiten, um sich noch einmal Abendteuern zu widmen. In den letzten Jahren steigt das Interesse an einem Sabbatjahr kontinuierlich an. Es existiert allerdings kein gesetzlicher Anspruch auf ein Sabbatjahr für Angestellte. In anderen europäischen Ländern ist es bereits im Arbeitsrecht angekommen. Dänemark fördert die Arbeitsunterbrechungen für Arbeitnehmer finanziell.

Die einfachste Form, ein Sabbatical zu ermöglichen, ist unbezahlter Sonderurlaub. Dazu bedarf es aber eines Änderungsvertrags zum Arbeitsverhältnis. Dauert eine unbezahlte Freistellung länger als einen Monat, muss der Arbeitgeber keine Sozialversicherungsbeiträge mehr entrichten und den Arbeitnehmer bei der Einzugsstelle abmelden.

Möglich ist auch ein Teilzeitmodell. Als Beschäftigter vereinbart man dazu vor Beginn des Sabbaticals eine Teilzeitbeschäftigung, arbeitet aber für entsprechend niedrigeres Gehalt in Vollzeit weiter. So spart sich Gehalt an, dass dann in der Freisstellungssphase gezahlt werden kann.

Zudem wäre es auch möglich Überstunden auf ein Zeitwertkonto anzusparen. Natürlich muss bei der Mehrarbeit das geltende Arbeitszeitgesetz beachtet werden.