Praxistipp - Arbeitsverträge unterzeichnen lassen

Arbeitsrecht

26.05.2020

In den Unternehmen kommt es vermehrt dazu, dass Arbeitnehmer ihnen übersandte Arbeitsverträge nicht gegengezeichnet zurück senden und Arbeitgeber so im Ungewissen sind, ob der Arbeitsvertrag wirksam geschlossen worden ist. Denn es besteht latent die „Gefahr“, dass der Arbeitnehmer eine der beiden Vertragsausfertigungen unterzeichnet hat und damit dann plötzlich erscheint.

Sie können das auf zweierlei Weise lösen:

Sie können die von Ihnen unterzeichneten Exemplare übersenden und eine Frist zur Annahme des Vertragsangebots setzen. Sie würden mithin formulieren: „Sehr geehrter Herr Mustermann, anbei übersenden wir Ihnen zwei von uns unterzeichnete Exemplare des Arbeitsvertrags. Wir dürfen Sie bitten, eines gegengezeichnet an uns zurück zu senden. Das andere Exemplar ist für Ihre Unterlagen bestimmt. Wir fühlen uns an unser Angebot bis zum … gebunden. MfG Unterschrift“. Alternativ dazu können Sie zwei nicht unterzeichnete Exemplare an den Arbeitnehmer senden, mit der Bitte, eines unterzeichnet bis zum …. an Sie zurück zu senden und Sie zeichnen dann gegen.