Aus den Gerichtssälen

Arbeitsrecht

30.01.2023

Erinnern Sie sich noch an die Rechtsstreite, die ich vor einem Arbeitsgericht mit einem Reichsbürger hatte?

Er hatte im ersten Termin behauptet, die Corona Regeln seien nicht eingehalten und die Richterin sei keine Richterin. Im zweiten Termin wurde er von zwei Polizisten aus dem Gebäude begleitet, weil er partout nicht gehen wollte. Er habe seine Anträge nicht gestellt und sich nicht gesetzt. Daher habe die Verhandlung noch gar nicht begonnen und könne infolgedessen auch nicht beendet werden. Im dritten Termin erging dann ein Versäumnisurteil, weil er sich von fünf Polizisten und einem Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes nicht den Rucksack kontrollieren lassen wollte, bevor jeder Anwesende seinen Dienstausweis gezeigt hatte, damit er sie anzeigen könne… Nun, er hat jetzt das Landesarbeitsgericht angeschrieben.

Seine Berufung war völlig zu Recht ohne Verhandlung zurückgewiesen worden.

Er „belehrte“ das LAG dahin, dass rechtswirksame Schreiben mit einem Widerspruch beantwortet würden, rechtsunwirksame mit einer Zurückweisung. Sein Schreiben sei kein Widerspruch und auch kein Einspruch, sondern eine Zurückweisung. Folglich sei er kein Widerspruchsführer.

Und dann setzte er folgende fulminante Schlussfolgerung: „ Das Interpretieren, Auslegen, Unterstellen, Vermuten streit- und straffähiger Inhalte ist ausgeschlossen.“

Weißte Bescheid 😉 – was er macht, ist save.

Nachdem er in seinem Schriftsatz dem LAG zehnmal eine Frist von je 14 Tagen gesetzt hatte (krass), schloss er mit den Worten:

„Ich werde dieses Schreiben mit meiner Unterschrift würdigen und ehren, da es sonst keinen Wert besitzt. Wenn das Dokument für Sie keinen Wert trägt, müssen Sie dies rechtlich unter Benennung von Mängeln und Defekten an mich zurücksenden. Alles andere würde eine Entehrung darstellen, welche Schadensersatz rechtfertigt …“

Das sind Rechtsgrundsätze, die aktuell nirgendwo manifestiert oder gar bekannt sind. Interessant wie manch einer das Prozessrecht wahrnimmt und ohne juristische Vorbildung das bestehende Recht fantasievoll weiterentwickelt.