Wir brauchen einen Datenschutzbeauftragten – und jetzt?!

Zum Beauftragten für den Datenschutz darf nur bestellt werden, wer die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt. Die erforderliche Fachkunde umfasst sowohl das allgemeine Grundwissen hinsichtlich des Datenschutzrechts sowie über Verfahren und Techniken der automatisierten Datenverarbeitung, als auch die Kenntnis über betriebswirtschaftliche Zusammenhänge. Darüber hinaus muss der oder die bDSB mit der … Wir brauchen einen Datenschutzbeauftragten – und jetzt?! weiterlesen