Tipps zur Vertragsgestaltung nebst Muster – Teil 1: Vorübergehende Arbeitsverhinderung
§ 616 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bestimmt, dass jemand, der unverschuldet vorübergehend an der Erbringung der Arbeitsleistung verhindert ist, trotzdem einen Anspruch auf Vergütung hat. Zur vorübergehenden Arbeitsverhinderung gehören Konstellationen wie Arztbesuche, eigene Eheschließung, Tod naher Angehöriger, Umzug etc. Dieser Paragraf ist abdingbar, d.h. man kann ihn bereits im Arbeitsvertrag ausschließen oder einschränken. Schließt man … Tipps zur Vertragsgestaltung nebst Muster – Teil 1: Vorübergehende Arbeitsverhinderung weiterlesen
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