Der Leitfaden soll Arbeitgeber bei der Umsetzung des Gesetzes unterstützen. Er orientiert sich hinsichtlich der Auskunftsverpflichtung an der grundsätzlichen Unterscheidung des Gesetzes zwischen tarifgebundenen und tarifanwendenden Arbeitgebern und nicht tarifgebundenen und nicht tarifanwendenden Arbeitgebern. Sie finden Ihn hier um Download.
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